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04.05.2011 Schon gewußt? Warnwestenpflicht

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Die Warnweste muss den europäischen Standard entsprechen und mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen sein.

In folgenden Ländern ist die Warnweste Pflicht:


 

Italien & Spanien:
Autofahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften ihr Fahrzeug verlassen
und sich auf der Fahrbahn aufhalten. In Spanien ist, neben der Warnweste, auch das Mitführen von 2 Warndreiecken
Pflicht.

Österreich & Norwegen:
Fahrer von in Norwegen zugelassenen Kraftfahrzeugen und Motorrädern müssen eine Warnweste anlegen, wenn
sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus sonstigen Gründen auf Außerortsstraßen bzw. auf der Autobahn verlassen. Ausländische Fahrer sind von dieser Regelung dann betroffen, wenn sie z.B. mit Mietfahrzeugen mit norwegischem Kfz-Kennzeichen unterwegs sind. In Österreich besteht neben der Tragepflicht bei Pannen oder Unfällen auch eine Mitführpflicht.

Frankreich:
In Frankreich muss die Warnweste bereits vor Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden und gilt auch für Radfahrer. Es besteht Mitführungspflicht.

Belgien, Luxemburg und Slowakei:

Hier ist die Warnweste nicht nur für Auto- sondern auch für Motorradfahrer Pflicht.

Schweiz:
In der Schweiz besteht keine Warnwestenpflicht.

 

(Alle Angaben ohne Gewähr!)