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10.12.2010 De- minimis Förderperiode 2011

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Wichtiger Hinweis:

Die Antragsfrist zur Förderperiode 2011 beginnt mit dem 01.11.2010 und endet am 31.03.2011.Anträge für Maßnahmen, die ab 01.01.2011 begonnen werden, können in diesem Zeitraum gestellt werden. Die Anträge müssen bis zum 31.03.2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein. Bitte beachten Sie auch: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung nochnicht begonnen wurde. Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages oder Ausbildungsvertrages zu werten.

Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Nachweis der Haltereigenschaft
In welchem Zeitraum können Anträge gestellt werden?

Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte
Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten
(bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:
je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 Euro
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)

je personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 Euro
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des
Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)

je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung,
Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen
EG-Kontrollgerätes)

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Budgetzusage auf der Grundlage des
unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages. Der Antragsteller kann im
Rahmen des zugesagten Budgets förderfähige Maßnahmen nach Anlage zu Ziffer
2 der Förderrichtlinie durchführen. Es gelten die dort unter Ziffer 6.1
genannten maßnahmenbezogenen Förderhöchstbeträge. Eine konkrete Benennung
der vorgesehenen Maßnahmen bei Antragstellung ist nicht erforderlich.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm De-minimis erfolgt als
Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 90 %
der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag ergibt sich aus dem
Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der (zum
31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das
zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen)
berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge, höchstens jedoch 33.000 Euro.

Hinweis: Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages
werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller zwar aufgrund einer
Nutzungsvereinbarung (wie z.B. Miete/ Leasing) zur Verfügung gestellt
werden, jedoch nicht auf diesen zugelassen sind, nicht berücksichtigt.

Nachweis der Haltereigenschaft
Es werden folgende Unterlagen (in Kopie) zum Nachweis der
Haltereigenschaft bei berücksichtigungsfähigen schweren Nutzfahrzeugen
anerkannt:
Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde -oder-
Fahrzeugaufstellung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers -oder-
Bescheid über die Kraftfahrzeugsteuer -oder-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein alt)

Aus den o.g. fahrzeugbezogenen Nachweisen muss Folgendes ersichtlich sein:
1.      amtliches Kennzeichen
2.      zulässiges Gesamtgewicht
3.      Fahrzeugart
4.      Tag der Zulassung
5.      Fahrzeughalter
Soweit ein Halternachweis nicht erbracht wird, kann alternativ auch das
Eigentum an einem schweren Nutzfahrzeug nachgewiesen werden. Dies ist
durch entsprechende Nachweise aus dem Anlagevermögen, durch
Kaufvertragsurkunden oder durch eine vergleichbare und geeignete
Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren.
Bei mehr als zehn nachzuweisenden Fahrzeugen soll der Nachweis- unter
Berücksichtigung der oben genannten Anforderungen- möglichst in Listenform
erfolgen.

Hinweis: Nicht als Nachweis zugelassen sind Mautaufstellungen und
Registrierungsbestätigungen beim Mautbetreiber.

In welchem Zeitraum können Anträge gestellt werden?
Anträge zur Förderperiode 2011 können ab dem 01.11.2010 und bis zum
31.03.2011 gestellt werden.
Sie können dazu auch die "Elektronische Antragstellung" nutzen. Maßgeblich
ist der Eingang des vollständigen Antrags beim Bundesamt für Güterverkehr.
Elektronische Antragsstellung:
https://antrag-bvbs.bund.de/web/guest;jsessionid=AD89551B016DC259AAB482DEC56979AC


Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.bag.bund.de